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Masken wieder Pflicht im St. Bernhard Hospital

Besucher und ambulante Patienten benötigen ab sofort (14. November 2023) einen Mund-/Nasenschutz beim Betreten des Krankenhauses. Dies gilt auch für das Medizinische Versorgungs-Zentrum.

Die steigenden Fallzahlen veranlassen uns zu vorbeugenden Maßnahmen. Daher gilt ab sofort im gesamten Krankenhaus für Besucher und ambulante Patienten – ebenso wie für unsere Mitarbeitenden – eine Maskenpflicht. Wir sehen uns in der Pflicht aus Rücksicht auf unsere Patienten, deren Angehörige und aus der Verantwortung unseren Mitarbeitenden gegenüber, die oben genannte Maßnahme zu ergreifen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.