Verträge, Arbeitszeiten und weitere Verwaltungsangelegenheiten

Dienstverträge

Die Einstellung wird zunächst für die Dauer der Facharztweiterbildungszeit begrenzt. Das Dienstverhältnis ist nach dem AVR mit den üblichen Kündigungsfristen geregelt.

Arbeitszeiten

Da in den Dienstzeiten überwiegend arbeitsfreier Bereitschaftsdienst anfällt, wurde mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt eine “Opt out Regelung” getroffen. Diese lässt 24 h Bereitschaftsdienste am Wochenende und 19,5 h Arbeits- und Bereitschaftsdienste an Werktagen zu. Dieses findet die ausdrückliche Befürwortung aller Assistenzärzte, da diese Regelung für jeden Assistenten rechnerisch zu nur einem 24 h Dienst am Wochenende alle drei Wochen führt.

Bereitschaftsdienstzeiten

Wochentage Dauer
Werktags 20:00 bis 08:30 Uhr
Freitag 20:00 bis 08:30 Uhr
Samstag / Sonntag 1. Dienst 08:00 bis 20:30 Uhr
Samstag / Sonntag 2. Dienst 20:00 bis 08:30 Uhr

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt nach den gültigen Regeln der AVR. Allerdings bietet die Geschäftsführung an, den TVÖD Ärzte anzuwenden, wenn dieses für den Assistenzarzt günstiger ist. Der Bereitschaftsdienst ist mit der höchsten Stufe D bewertet. Ein Teil des Bereitschaftsdienstes wird als Freizeitausgleich gewährt. Eine Poolbeteiligung wird gewährt.

Überstunden

Natürlich fallen auch bei uns Überstunden an. Jedoch werden in einem internen Freizeitausgleich die angefallenen Überstunden 1:1 in Freizeit gewährt. Die Chefärzte stehen dafür ein, dass ärztliche Mehrarbeit nicht umsonst geleistet wird.

Nebenverdienste

Es besteht bei entsprechender Qualifikation die Möglichkeit als freier Mitarbeiter für den Notarztverein Wesermarsch zu arbeiten. Die Wache ist dem St. Bernhard-Hospital angegliedert, die Einsatzhäufigkeit liegt zwischen drei bis vier Einsätzen täglich. Die Schichtzeit werktags liegt bei 16.00 – 08.00 h, am Wochenende sind 24 h Dienste vorgesehen.

Webseite gedruckt am Dienstag, 16.04.2024 12:26 Uhr