Die Hospitalgesellschaft Jade Weser mbH bietet Ihnen auch im Jahr 2010 wieder ein umfangreiches Fortbildungsprogramm.
Auch unseren externen Gästen aus Gesundheitseinrichtungen bieten wir wieder die Möglichkeit an Fortbildungen
teilzunehmen.
Achten Sie bitte auf die Hinweise im Programm.
Das Wundhandbuch ist auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse der modernen Wundbehandlung erarbeitet worden und informiert alle Beteiligten über neueste Aspekte der Wundtherapie und gibt Anleitungen bei der klinischen Behandlung von Patienten. Die Inhalte dieses Wundhandbuches unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess und werden durch die Projektgruppe stetig überarbeitet.

Flyer Förderverein
Mit diesem Flyer möchten wir Ihnen den Förderverein St. Bernhard-Hospital, Brake e.V. vorstellen. Sie haben außerdem die Möglichkeit den Flyer auszudrucken, die Beitragserklärung auszufüllen (Mindestbeitrag pro Jahr 12,00 €) und an uns zu übersenden.
Statt der Beitrittserklärung aus dem Flyer, können Sie auch die untenstehende Erklärung verwenden.
In diesem Infoblatt können Sie die allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des St. Bernhard-Hospitals nachlesen. Die AVB gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Krankenhaus und den Patienten bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären Krankenhausleistungen.
Das Entgelt für die allgemeinen voll- und teilstationären Leistungen des Krankenhauses richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des KHG sowie des KHEntgG in der jeweils gültigen Fassung. Danach werden allgemeine Krankenhausleistungen überwiegend über diagnoseorientierte Fallpauschalen (sog. Diagnosis Related Groups - DRG -) abgerechnet. Entsprechend der DRGSystematik bemisst sich das konkrete Entgelt nach den individuellen Umständen des Krankheitsfalls.
Herr Karl-Heinz Vorwerk, Pfarrer und Kuratoriumsvorsitzender, schreibt in seinem Vorwort:
"Ein Leitbild wurde früher oft als Idealbild bezeichnet. Das Lexikon nennt es 'eine bildhaft vorgestellte Zielgestalt'.
So möchten uns die formulierten Grundsätze leiten und helfen, den Alltag zu gestalten und zu bewältigen. Sie rufen uns immer wieder zur kritischen Selbsteinschätzung auf, um neue Kräfte zu mobilisieren, die uns den Zielen eines christlichen Krankenhauses auf der Grundlage der Botschaft Jesu Christi näher bringen."
Das KHEntgG unterscheidet zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen und Wahlleistungen.
Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Krankenhausleistungen außer der gesetzlichen Zuzahlungen keine gesonderten Kosten.
Wahlleistungen hingegen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen. Diese sind gesondert zu vereinbaren und vom Patienten zu bezahlen.
Viele Informationen zum Thema Essen finden Sie in unserem Faltblatt Gaumenschmaus im St. Bernhard-Hospital, welches wir Ihnen hier zum Herunterladen zur Verfügung stellen.
PDF-Dokumente: Viele Informationen, die wir als Druckmedien anbieten, stellen wir Ihnen auf unseren Webseiten im Original-Layout zur Verfügung. Dafür verwenden wir die üblichen PDF-Dateien. Um die Dokumente anzeigen und drucken zu können, brauchen Sie den kostenlosen Adobe® Reader®.
Den Adobe® Reader® jetzt installieren: Download Adobe® Reader®
St. Bernhard-Hospital
gemeinnützige GmbH
Claußenstraße 3
26919 Brake
Telefon:04401 / 105–0
Fax:04401 / 105–208