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Aus- bzw. Weiterbildungsermächtigung der Internistischen Abteilung

Die Chefärzte der Medizinischen Klinik I und II haben eine komplette Weiterbildungsermächtigung für den Schwerpunkt Gesamte Innere Medizin. Sie beträgt 5 Jahre und umfasst drei Jahre der gemeinsamen Ausbildung von Allgemeinmedizinern und Internisten und 2 Jahre für den Schwerpunkt Gesamte Innere Medizin.

Zusätzlich besteht die Schwerpunktweiterbildungsermächtigung für Hämatologie und Internistische Onkologie über einen Zeitraum von 1 ½ Jahre.

Aufstellung über aktuelle Weiterbildungsermächtigungen

Ermächtigt Facharztkompetenz Umfang
Dr. Austein, Dr. Bigge, Jörn Glock Innere Medizin und Allgemeinmedizin – stationäre internistische Patientenversorgung 36 Monate
Dr. Bigge, Jörn Glock Innere Medizin 18 Monate
Dr. Austein Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie 18 Monate
 

aktualisiert am  27.10.2011nach oben

 

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